Gemeinschafts-Praxis Psypras
 
Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologische Berater

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gemeinschaftspraxis Psypras


§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der/dem Psychologische/n Berater/in, dem Coach oder der/demHeilpraktiker/in für Psychotherapie - im Folgenden PB/HPP genannt - und der/dem Klienten/in. Sie sind Bestandteil des Beratungs-/Behandlungsvertrages im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot der PB/HPP, die Beratung/Behandlung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke bei Psychologischen Berater/in oder Coach außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die PB/HPP zum Zwecke der Beratung/Behandlung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der PB/HPP und der angegeben Verfahren wendet. Die PB/HPP ist berechtigt, einen Beratungs-/Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die PB/HPP aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten/behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten.In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der PB/HPP für die bis zur Ablehnung der Beratung/Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.


§ 2 Inhalt des Beratungs-/Behandlungsvertrages

Die PB/HPP erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung/Behandlung, Entspannung, Prävention anwendet. Die PB/HPP ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der/die Klient/in die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten/behandelt werden will, hat er das der PB/HPP gegenüber zu erklären. Die PB/HPP darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.


§ 3 Mitwirkung des Klienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung/Behandlung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung/Behandlung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztliche Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung/Behandlung im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein. Die PB/HPP ist berechtigt, die Beratung/Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Beratungs-/Behandlungsinhalte verneint.


§ 4 Honorierung der PB/HPP

Die PB/HPP hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der PB/HPP und dem/der Klienten/in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der PB/HPP aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –Verzeichnisse gelten nicht. Die Honorare sind nach jeder Beratung/Behandlung von dem/der Klienten/in bar oder EC-Karte gegen Erhalt einer Rechnung/Quittung zu bezahlen. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des/der Klienten/in sowie den Beratungs-/Behandlungszeitraum mit Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken. Wünscht der/die Klient/in keine Spezifizierung in der Rechnung, hat er dies der PB/HPP entsprechend mitzuteilen. Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass die PB/HPP keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen.

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Termine, die von Seiten der PB/HPP abgesagt werden müssen, werden dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die PB/HPP. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den PB/HPP nicht gestattet.


§ 5 Vertraulichkeit der Beratung/Behandlung

Die PB/HPP behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen/Behandlungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Klient/in zustimmen wird.

Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die PB/HPP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung/Behandlung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Die PB/HPP führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er/sie kann diese Handakte auch heraus verlangen.

Absatz 2. bleibt unberührt.

Sofern der/die Klient/in eine Akte über die Beratung/Behandlung verlangt, erstellt die PB/HPP diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

 

 § 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungs-/Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungs-/Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungs-/Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.